Wir sind ein Ausbildungsbetrieb!
K&C Security ist ein IHK anerkannter Ausbildungsbetrieb - jetzt Karriere machen.Werde Teil unseres Teams!
Werden Sie selbst zum besten Schutz
Sicherheit ist ein fundamentales Bedürfnis, welches jeder Mensch sein Leben lang verspürt. Darüber hinaus werden Schutz und Sicherheit in verschiedenen Lebenslagen oder Branchen besonders benötigt. Genau hier kommen unsere Fachkräfte zum Einsatz. Eine staatlich anerkannt ausgebildete Fachkraft für Schutz und Sicherheit deckt mit ihrem Fachwissen die gesamte Palette an Dienstleistungen rund um Schutz und Sicherheit ab. Mit unserer Ausbildung haben Azubis die Möglichkeit sich nach bestandener Abschlussprüfung in einem Gebiet ihrer Wahl zu spezialisieren.
Als Fachkraft für Schutz und Sicherheit sind Sie in folgenden
Branchen gefragt:
• In großen Unternehmen, welche auf Objekt-, Werte- und/oder Personenschutz ausgerichtet sind.
• In Verkehrsgesellschaften, Transport- und Personenbeförderungsunternehmen, wie beispielsweise Flughäfen oder Bahnhöfen.
• Im Facility Management verschiedener Bau- und Wohngesellschaften.
• In der Beratung und Konzeption diverser Sicherheitskonzepte in Unternehmen oder bei Privatpersonen.
Ihr Weg in die Sicherheits-Branche
Die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist bundeseinheitlich geregelt und darf nach Eignung der IHK in Betrieben angeboten werden. Es ist eine Ausbildungszeit von 3 Jahren im dualen Berufsausbildungssystem vorgesehen. Dies bedeutet, dass Sie den theoretischen Teil der Ausbildung in einer Berufsschule und die praktische Umsetzung in einem Fachbetrieb erlernen.
Für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung müssen Sie im Laufe der 3 Jahre 2 Prüfungen meistern. Die erste Prüfung wird am Ende des zweiten Lehrjahres auf Sie zukommen. Im dritten und letzten Ausbildungsjahr begegnen Sie der Abschlussprüfung, welche sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgt. Nach dem Bestehen der einzelnen Prüfungsabschnitte sind Sie fertig ausgebildet und können nahtlos in den Beruf übergehen.
Die Möglichkeit, die Ausbildungszeit verkürzen zu können besteht, wenn Sie bereits eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Handwerk vorweisen können oder durchgehend mit einer überdurchschnittlich guten Leistung in Theorie und Praxis überzeugen können.
Bieten Sie Schutz in verschiedenen Bereichen
Das Aufgabengebiet einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit könnte kaum vielseitiger sein. Da viele verschiedene Branchen auf externe Securitys
zurückgreifen, ist das Tätigkeitsfeld einer Fachkraft im Schutzbereich sehr umfassend.
Wichtige Ausbildungsinhalte sind beispielsweise:
Die Einschätzung der Gefährdungspotenziale
Hier ist ein geschulter Blick notwendig, um eventuelle Sicherheitslücken schnell zu erkennen. Als Azubi erlernen Sie, worauf es beim tatsächlichen Schutz in verschiedenen Bereichen wirklich ankommt. Darüber hinaus werden Sie darin geschult, in kürzester Zeit sichere und funktionierende Schutzkonzepte anhand des von Ihnen bestimmten Gefährdungspotenziales zu entwickeln. Mit Hilfe des eingeschätzten Gefährdungspotentials bestimmen Sie welche Maßnahmen, beispielsweise Schutzmänner/frauen oder Überwachungskameras, für Ihren Einsatz notwendig sind.
Schutz von Anlagen und Objekten
Während Ihrer Ausbildungszeit werden Sie viele Möglichkeiten zum Schutz von Anlagen und Objekten kennenlernen. Darunter zählen beispielsweise regelmäßige Kontrollgänge über das gesamte Gelände, welches es zu schützen gilt. Auch die Überprüfung aller installierten Techniken, welche zum Schutz der Anlagen und Objekte dienen, fällt unter Ihre Aufgaben. Neben dem Schutz als Prävention, sorgen Sie auch im Ernstfall für Sicherheit. Sie alarmieren die Polizei oder Feuerwehr, sichern den Tatort und halten Rettungswege für benötigte Rettungseinsätze frei.
Unsere Anforderungen:
• 40 Stündige Unterrichtung nach §34a GewO
• evtl. Sachkundeprüfung nach §34a GewO
• gepflegtes Erscheinungsbild
• gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
• Teamfähigkeit
• Flexibilität
• Bereitschaft zur Arbeit für Tag- und Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertage
• Führerschein ist Pflicht
• ein Mindestalter von 18 bei Ausbildungsbeginn.
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